24 Stunden Betreuungsangebot

Monatliche Kosten

Der Tagessatz richtet sich nach dem individuellen Betreuungsaufwand und liegt in der Regel zwischen 65,00 € und 70,00 €.

  • Der monatliche Gesamtpreis beläuft sich auf 1.950,00 € bis 2.100,00 € bei 30 Tagen.
  • Die Abrechnung erfolgt dabei Tag genau
  • Die Tagessätze sind inklusive aller Lohnkosten und Versicherungen der Arbeitskräfte.
  • Zzgl. Feiertage und Fahrtkostenzuschuss

*Die Tagesssätze beinhalten nicht die freie Unterkunft und Verpflegung einer Betreuungskraft.

Tipp: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kranken-/ Pflegekasse nach den Möglichkeiten Ihres persönlichen Zuschusses des Pflegegeldes!
Für steuerliche Vorteile bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berät Sie Ihr Steuerberater

Unverbindliches Angebot

Um ein unverbindliches Angebot zu erhalten, füllen Sie bitte den Fragebogen zum Betreuungsaufwand aus und senden diesen an fuersorge24 oder setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.

Betreuer/innen – Ablauf der 24 h Betreuung

Es versteht sich, dass die Betreuungskraft in Ihrem Haushalt wohnen muß und ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht. Nach Anreise der Pflegekraft besprechen Sie bitte mit Ihr den gewohnten Tagesablauf von Ihrem Angehörigen und geben Sie bitte zwei bis drei Tage zur Eingewöhnung. Es wird auch bei Ihnen bestimmte Tageszeiten nach Ritual geben. Zum Beispiel Aufstehzeit, Morgentoilette, Frühstück und so weiter. Die Betreuungskräfte beginnen Ihren zeitlichen Arbeitstag nach Absprache mit Ihnen und erfüllen pflichtbewusst ihre Aufgaben. Eine tägliche Freizeit von etwa 2 Stunden ist zu gewähren, die mit Ihnen, eventuell flexibel besprochen wird. Ein Rückzug im eigenen Zimmer , oder auch ein Spaziergang wenn es die Situation erlaubt sind so möglich. Es findet sich immer eine zeitliche „Lücke“ zur „Auszeit“.

*Es ist sehr sinnvoll für die Betreuer/innen eine Notfallnummer eines Angehörigen, als auch die Notrufnummer des ärztlichen Notrufes sichtbar zu hinterlegen!

Hinweis: Im Rahmen der EU-Erweiterung nach & 15 der Dienstleistungsfreiheit ist es osteuropäischen Firmen gestattet, unter bestimmten Voraussetzungen Mitarbeiter nach Deutschland zu entsenden.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen,dass unsere Betreuungskräfte nicht mit einem medizinischen Pflegedienst gleichzusetzen sind..Sie unterstützen aber parallel dazu.

Aufgabenbereich der Betreuerinnen

*Im hauswirtschaftlichen Bereich: Einkäufe erledigen, kochen, waschen, bügeln, sauber halten die Wohnung, eventuell kleine Gartenpflege. Im persönlichen Bereich: Hilfe beim Aufstehen und Ankleiden, Unterstützung bei der Körperpflege und beim Toilettengang, Zubereitung der Mahlzeiten, evtl. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Auskleiden und zu Bett gehen, Versorgung bei Inkontinenz, Unterstützung bei der Mobilität.
* Im sozialen Bereich : Gemeinsame Gestaltung des Tagesablaufes, Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, soweit dies möglich ist.

Vorsicht vor Illegaler Beschäftigung

Vorsicht ist geboten bei Selbständigen Pflegekräften aus Osteuropa, wenn selbständig tätige Pflegekräfte aus Osteuropa beauftragt werden. Hier liegt in der Regel eine Scheinselbständigkeit vor, die mit empfindlichen Bußgeldern - auch für den Arbeitgeber - geahndet wird. Eigene Firma existiert nicht, Nachweis einer eigenen legalen Entsendung kann nicht vorgelegt werden. Gefahr für den Kunden für die Betreuerin und für Vermittler, die sich einer solchen Vermittlung "bedienen".

Legale Pflege

Pflege aus Osteuropa ist unter dem Betreuungsmodell der Entsendung durch den Nachweis der Entsendebescheinigung legal. Diese Bescheinigung (A1) ist eine unumgängliche rechtliche Bestimmung und wird von dem zu entsendenden Dienstleister beim zuständigen Sozialversicherungsträger der Pflegekraft in ihrem Heimatland angefordert.